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§ 1 Name und Sitz des Clubs
| 1. |
Der Club führt den Namen EFC
"Die Mattiaker"
Er wurde am 21.November 2003 gegründet
|
| 2. |
Der Club hat seinen Sitz in
Wiesbaden |
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§ 2 Zwecks des Clubs
| 1. |
Zweck des EFC "Die Mattiaker"
besteht darin, Fußballfreunde und Fans von Eintracht Frankfurt
zusammenzuführen und Ihnen auf dieser Homepage eine gemeinsame
Plattform zur Kommunikation zu bieten. |
| 2. |
Der Club ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. |
§ 3 Haftung
| 1. |
Der Club haftet nicht für Schäden
oder Verluste, die Mitglieder verursachen. |
| 2. |
Der Club haftet auch in keinem Falle für
Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des
Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele)
erleiden. |
§ 4 Mitgliedschaft
| 1. |
Jede natürliche als auch
juristische Personen kann Mitglieder des EFC "Die Mattiaker"
werden. |
| 2. |
Die Anmeldung zur Aufnahme
in den EFC muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf
die Satzung verpflichtet. |
| a.) |
Die schriftliche Anmeldung kann auch
als E - Mail erfolgen. Die geforderten Angaben sind bitte vollständig
und richtig anzugeben, da Eintracht Frankfurt dies vorschreibt. |
| 3. |
Die Mitgliedschaft beginnt
nach Prüfung und Genehmigung des Antrags durch den Vorstand. |
| 4. |
Die Mitgliedschaft kann
beendet werden durch folgende Punkte: |
| a.) |
Schriftlichen Austritt gegenüber dem
Vorstand des EFC "Die Mattiaker" , der nicht begründet
werden muss. |
| b.) |
Ausschluss bei grobem Verstoß gegen
die Satzungen des EFC "Die Mattiaker" oder gegen die
Stadionordnungen. |
| c.) |
Ausschluss bei grobem Verstoß gegen
die Stadionordnungen. |
| 5. |
Der Ausschluss erfolgt
durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele
und Interessen des Clubs schwer verstößt oder die
Satzungsvoraussetzung nicht mehr erfüllt. |
§ 5 Beiträge und Finanzen
| 1 |
Die Mitgliedschaft im EFC "Die
Mattiaker" beträgt 18Euro pro Kalenderjahr. |
| 2. |
Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und
Passive 9 Euro pro Kalenderjahr |
| 3. |
Für Familien wird ein
"Familienrabatt" von 20% gewährt |
| 4. |
Neumitglieder zahlen ab Eintrittsdatum
anteilig 1,50Euro pro Monat bis Jahresende.
Die ermäßigten Beiträge werden dem Eintrittsdatum entsprechend
angepasst. |
| 5. |
Die Bankverbindung lautet:
Wiesbadener Volksbank ,
BLZ: 510 900 00, Kt-Nr.: 2531208
Kto.-Inhaber: Detlef Godmann |
§ 6 Mitgliederversammlung
| 1. |
Die Mitgliederversammlung findet einmal
jährlich statt. Der genaue Termin wird den Mitgliedern
rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann
Tagesordnungspunkte vorschlagen. |
| 2. |
Alle Mitglieder des EFC "Die
Mattiaker" können mit je einer Stimme an der
Mitgliederversammlung teilnehmen. |
| 3. |
Der Vorsitz der Mitgliederversammlung
obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher
Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Satzungsänderungen
benötigt eine 2/3 Mehrheit. |
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
| 1. |
Die ordentliche Mitgliedschaft
berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den
Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen. |
| 2. |
Jedes Mitglied hat eine Stimme. |
| 3. |
Die Mitglieder sind verpflichtet die
Satzung einzuhalten. |
| 4. |
Die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung sind zu befolgen.
Die Mitglieder sind gehalten, Zweck und Aufgaben des Club tatkräftig
zu unterstützen. |
§ 8 Organe des Fanclubs
| 1. |
Die Organe des Fanclubs sind: |
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a.) Vorstand
b.) Mitgliederversammlung |
§ 9 Der Vorstand
| 1. |
Der Vorstand besteht aus 2 Vorsitzenden
und 2 Beisitzern und wird gewählt. |
| 2. |
Der Vorstand entscheidet über alle
Clubangelegenheiten, die nicht eines Beschlusses der
Mitgliederversammlung bedürfen. |
| 3. |
Er führt die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung aus. |
§ 10 Allgemeines
| 1. |
Mit der Mitgliedschaft beim EFC
"Die Mattiaker" erkennt das Mitglied die Satzung ohne
Widersprüche an. |
| 2. |
Ein Verstoß gegen die Satzung führt
umgehend zum Ausschluss aus dem Club. |
| 3. |
Das Mitglied erklärt, dass es nicht
Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei
oder sonstigem Zusammenschluss ist,dass es weder rechts- oder
linksradikales Gedankengut oder Parolen unterstützt, noch
publiziert oder wie auch immer von ihm verbreitet wird. |
| 4. |
Bei Aufenthalten in Stadien (bei Heim -
wie auch Auswärtsspielen), als auch bei den An- und Abfahrten zum
den Stadien hat sich das Mitglied an die geltenden Regeln und
gesetzlichen Bestimmungen zu halten. |
| 5. |
Das Mitglied des EFC "Die
Mattiaker" hat sich in der Öffentlichkeit, in Stadien, als
auch im Internet (Chat, Forum) so zu verhalten und benehmen, dass
der Club keinen Imageverlust erleidet. |
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