Satzung des Eintracht Fanclubs

§ 1 Name und Sitz des Clubs

1. Der Club führt den Namen EFC "Die Mattiaker"

Er wurde am 21.November 2003 gegründet

2. Der Club hat seinen Sitz in Wiesbaden

§ 2 Zwecks des Clubs

1. Zweck des EFC "Die Mattiaker" besteht darin, Fußballfreunde und Fans von Eintracht Frankfurt zusammenzuführen und Ihnen auf dieser Homepage eine gemeinsame Plattform zur Kommunikation zu bieten.
2. Der Club ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Haftung

1. Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen.
2. Der Club haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Jede natürliche als auch juristische Personen kann Mitglieder des EFC "Die Mattiaker" werden.
2. Die Anmeldung zur Aufnahme in den EFC muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet.
a.) Die schriftliche Anmeldung kann auch als E - Mail erfolgen. Die geforderten Angaben sind bitte vollständig und richtig anzugeben, da Eintracht Frankfurt dies vorschreibt.
3. Die Mitgliedschaft beginnt nach Prüfung und Genehmigung des Antrags durch den Vorstand.
4. Die Mitgliedschaft kann beendet werden durch folgende Punkte:
a.) Schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand des EFC "Die Mattiaker" , der nicht begründet werden muss.
b.) Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzungen des EFC "Die Mattiaker" oder gegen die Stadionordnungen.
c.) Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Stadionordnungen.
5. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Clubs schwer verstößt oder die Satzungsvoraussetzung nicht mehr erfüllt.

§ 5 Beiträge und Finanzen

1 Die Mitgliedschaft im EFC "Die Mattiaker" beträgt 18Euro pro Kalenderjahr.
2. Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Passive 9 Euro pro Kalenderjahr
3. Für Familien wird ein "Familienrabatt" von 20% gewährt
4. Neumitglieder zahlen ab Eintrittsdatum anteilig 1,50Euro pro Monat bis Jahresende.
Die ermäßigten Beiträge werden dem Eintrittsdatum entsprechend angepasst.
5. Die Bankverbindung lautet:

Wiesbadener Volksbank ,
BLZ: 510 900 00, Kt-Nr.: 2531208
Kto.-Inhaber: Detlef Godmann

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Der genaue Termin wird den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen.
2. Alle Mitglieder des EFC "Die Mattiaker" können mit je einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
3. Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Satzungsänderungen benötigt eine 2/3 Mehrheit.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen.
2. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet die Satzung einzuhalten.
4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu befolgen.
Die Mitglieder sind gehalten, Zweck und Aufgaben des Club tatkräftig zu unterstützen.

§ 8 Organe des Fanclubs

1. Die Organe des Fanclubs sind:
a.) Vorstand
b.) Mitgliederversammlung

§ 9 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 2 Vorsitzenden und 2 Beisitzern und wird gewählt.
2. Der Vorstand entscheidet über alle Clubangelegenheiten, die nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen.
3. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

§ 10 Allgemeines

1. Mit der Mitgliedschaft beim EFC "Die Mattiaker" erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widersprüche an.
2. Ein Verstoß gegen die Satzung führt umgehend zum Ausschluss aus dem Club.
3. Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist,dass es weder rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen unterstützt, noch publiziert oder wie auch immer von ihm verbreitet wird.
4. Bei Aufenthalten in Stadien (bei Heim - wie auch Auswärtsspielen), als auch bei den An- und Abfahrten zum den Stadien hat sich das Mitglied an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
5. Das Mitglied des EFC "Die Mattiaker" hat sich in der Öffentlichkeit, in Stadien, als auch im Internet (Chat, Forum) so zu verhalten und benehmen, dass der Club keinen Imageverlust erleidet.